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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Donaueschingen
Anschrift:
Amtsgericht Donaueschingen
Mühlenstr. 5
78166 Donaueschingen
Tel.: 0771-8505-0
Fax: 0771-8505-40
E-Mail: Poststelle@AGDonaueschingen.justiz.bwl.de
Hinweis: Nach der derzeit geltenden Rechtsprechung ist es noch nicht zulässig, dass verfahrensrelevante
Schriftstücke und Rechtsmittel per E-Mail übersandt werden können.
Achtung, Änderungen im Zahlungsverkehr zum 01.09.2019:
Das Ministerium für Justiz und für Europa Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 03.05.2019 darüber informiert, dass
Zahlungen mit Scheck ab dem 01.09.2019 nicht mehr zulässig sind.
Die elektronische Kostenmarke ist seit dem 22.08.2018 in Baden-Württemberg als weitere Zahlungsmöglichkeit zugelassen.
Insbesondere beim elektronischen Rechtsverkehr bietet dieses moderne Zahlungsmittel Vorteile gegenüber den bisherigen
Zahlungsmöglichkeiten. Auch für eilbedürftige Verfahren, die einen Kostenvorschuss erfordern, eignet sich die elektronische
Kostenmarke.
Der Erwerb von elektronischen Kostenmarken (über frei wählbare Beträge) erfolgt über einen bedienerfreundlichen Webshop
mit Warenkorbfunktion auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (https://justiz.de/kostenmarke/index.php). Als Zahlungsarten
stehen Kreditkarte oder Überweisung zur Verfügung.
Nach Artikel 2 der Verordnung des Justizministeriums zur Änderung der Verordnung zur Einschränkung des baren Zahlungsverkehrs in
der Justiz vom 05.08.2018 sind Scheckzahlungen ab 01.09.2019 auf die wenigen Fälle beschränkt, in denen spezialgesetzliche
Bestimmungen (z. B. § 69 Absatz 2 ZVG) Scheckzahlungen ausdrücklich vorsehen. In allen anderen Fällen werden Scheckzahlungen
ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein; eine Vorlage an die Landesoberkasse ist nicht mehr zulässig.