Zentralisierung des Vereinsregisters beim Amtsgericht Freiburg und Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb ab 15.09.2014
Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Die Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunfts-orientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im Zuge der Neuordnung des Vereinsregisters werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte zentralisiert. Das Amtsgericht Freiburg neben den Amtsgerichten Mannheim / Stuttgart und Ulm eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Konstanz zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregister wird schrittweise durchgeführt.
Seit dem 15.09.2014 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Donaueschingen beim Amtsgericht Freiburg geführt. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Freiburg, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg ( 0761 205 -0 ) für die Führung des Vereinsregisters zuständig.
Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Freiburg wird die bisherige Registernummer ergänzt, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen.
Das neue Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt. Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Donaueschingen erhält die Kennziffer 61.
Beispiel: Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen
Die Registernummer lauten bisher VR 1
VR 12
VR 123
VR 1234
AmtsgerichtsbezirkDonaueschingen erhält die
Kennziffer 61
Die Registernummern lauten künftig: VR 610001
VR 610012
VR 610123
VR 611234
Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssen entsprechend angepasst werden.